Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Bürgeramt II in Schöneweide

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
25.01.2020:
Wegen der andauernden Pandemie ist eine persönliche Vorsprache in den Bürgerämtern nur mit Termin möglich.
Es wird darum gebeten, sich an das Bürgeramt des Wohnortes zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Eine Auflistung der Berliner Bürgerämter finden Sie unter Bürgeramtsstandorte
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Bürgeramt unbedingt eine FFP-2 oder OP-Maske zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten.
Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich.:
- online im Internet über die Bürgeramtsstandorte
- über das Bürgertelefon 115
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Abholung Terminbuchung Reisepass Terminbuchung Köpenick
Abholung Terminbuchung Personalausweis Terminbuchung Köpenick
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden.
Die Dokumentenausgabe erfolgt nur im Bürgeramt 1 mit Termin (auch bei Dokumenten, die im Bürgeramt 2 beantragt wurden). Spontankunden können nicht bedient werden.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter
Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Voraussetzungen
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Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
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Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Bürgeramt II in Schöneweide
Nahverkehr
S-Bahn Schöneweide: S8, S9, S46, S47,
Bus S Schöneweide Bhf: X11, M11, 21, 160, 166, 167, 265,
Tram S Schöneweide Bhf: M17, 37, 63, 67,