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Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung - ohne jemals Inlandswohnsitz am Standort Standesamt I in Berlin

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung - ohne jemals Inlandswohnsitz

Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland, der nie im Inland wohnhaft oder gemeldet gewesen ist.
Hinweis:
Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses ist begrenzt auf sechs Monate ab dem Ausstellungstag.

Voraussetzungen

  • Der deutsche Eheschließende war nie im Inland wohnhaft oder gemeldet.
    Sofern der deutsche Eheschließende jemals (auch als Kind) im Inland wohnhaft oder gemeldet war, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bei dem Standesamt des letzten inländischen Wohnortes.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsnachweise beider Eheschließenden
  • Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden
    Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
  • gegebenenfalls Familienstandsnachweis
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
  • Hinweis:
    Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Gebühren

  • 45,00 Euro: Prüfung der Ehefähigkeit zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
  • 90,00 Euro: sofern ausländisches Recht zu beachten ist