Sterbefall ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz am Standort Standesamt I in Berlin
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Standesamt I in Berlin
- Schönstedtstr. 5 , 13357 Berlin
- Tel.: (030) 90269-5000
- Fax: (030) 9028-3416
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
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nach Vereinbarung
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Dienstag
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nach Vereinbarung
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Mittwoch
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nach Vereinbarung
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Donnerstag
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nach Vereinbarung
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Freitag
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nach Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
- S-Bahn
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- Humboldthain: S1, S2, S25, S26
- U-Bahn
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- Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9
Sonstige Hinweise zum Standort
Wartebereich vor Raum 354, 3.StockZahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Sterbefall ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht oder diesen in personenstandsrechtlicher Hinsicht gleichgestellten Personen (Angehörige anderer militärähnlicher Verbände, der Polizei, des Arbeitsdienstes, und andere) aus Anlass des Zweiten Weltkrieges sind - sofern der letzte Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland liegt bzw. nicht bekannt ist - beim Standesamts I in Berlin zu beurkunden.
Voraussetzungen
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Anzeigeverpflichtung
Der Sterbefall ist von der zuständigen Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) dem Standesamt I in Berlin anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Die Erforderlichkeit von Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Formulare
Gebühren
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung