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Gewerberegisterauszug - elektronische Auskunft am Standort Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Arbeitsgruppe Gewerbe
- Tel.: 030) 9018-22010
- Fax: (030) 9018-23781
- E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
Ansprechpartner
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
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- S9
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S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
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S Hackescher Markt
- S3
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S Ostbahnhof
- S3
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S+U Alexanderplatz Bhf
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U-Bahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
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- U5
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U Strausberger Platz
- U5
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S+U Jannowitzbrücke
- U8
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U Schillingstr.
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U Strausberger Platz
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- N60
- N65
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U Schillingstr.
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Tram
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Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
- M4
- M8
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U Alexanderplatz [Tram]
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- M4
- M6
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Platz der Vereinten Nationen
- M5
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Büschingstr.
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S Ostbahnhof
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- RE7
- RB21
- FEX
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S+U Alexanderplatz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Für Hinweise/Beschwerden zu Störungen im öffentlichen Raum nutzen Sie bitteOrdnungsamt-Online
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerberegisterauszug - elektronische Auskunft
In Berlin können Sie online eine elektronische Auskunft aus dem Berliner Gewerberegister über in Berlin registrierte Gewerbebetriebe beantragen. Ihnen steht dafür ein Onlinedienst – die eAuskunft – zur Verfügung. Sie können zwei verschiedene Arten von Auskünften nutzen:
1. Einfache eAuskunft:
In der einfachen eAuskunft erhalten Sie nur die Grunddaten (Name, Betriebsanschrift und die gewerbliche Tätigkeit) der Berliner Gewerbetreibenden. Sie können diese Grunddaten gebührenfrei und ohne vorherige Registrierung selbstständig in der eAuskunft suchen. (siehe "Online-Abwicklung")
2. Erweiterte eAuskunft:
Sofern Sie regelmäßig im Rahmen Ihrer Tätigkeit:
Die erweiterte eAuskunft ist nur für o.g. Empfängerkreis bestimmt, sollten Sie nur einmalig bzw. sporadisch eine erweiterte eAuskunft benötigen, beantragen Sie diese bitte schriftlich über die Dienstleistung "Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft" (siehe „Weiterführende Informationen“).
Hinweis
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können von den Berliner Ordnungsämtern nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein. Über Betriebe, die länger als ein Jahr abgemeldet sind, kann keine Auskunft mehr erteilt werden.
1. Einfache eAuskunft:
In der einfachen eAuskunft erhalten Sie nur die Grunddaten (Name, Betriebsanschrift und die gewerbliche Tätigkeit) der Berliner Gewerbetreibenden. Sie können diese Grunddaten gebührenfrei und ohne vorherige Registrierung selbstständig in der eAuskunft suchen. (siehe "Online-Abwicklung")
2. Erweiterte eAuskunft:
Sofern Sie regelmäßig im Rahmen Ihrer Tätigkeit:
- als gebührenpflichtige Auskunftsempfänger wie z. B. Rechtsanwälte, Auskunfteien, Versicherungen, etc. oder
- als gebührenbefreite Auskunftsempfänger wie z. B. Behörden, öffentliche Verwaltungen, Sozialversicherungsträger, Arbeitsagenturen, etc.)
Die erweiterte eAuskunft ist nur für o.g. Empfängerkreis bestimmt, sollten Sie nur einmalig bzw. sporadisch eine erweiterte eAuskunft benötigen, beantragen Sie diese bitte schriftlich über die Dienstleistung "Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft" (siehe „Weiterführende Informationen“).
Hinweis
Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Allerdings können von den Berliner Ordnungsämtern nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein. Über Betriebe, die länger als ein Jahr abgemeldet sind, kann keine Auskunft mehr erteilt werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
für einfache eAuskunft
Keine Voraussetzungen erforderlich. -
für regelmäßige erweiterte eAuskunft
- Nachweis oder Erklärung zur Berechtigung des Datenabrufs
- Registrierungsantrag (einmalig)
-
für einmalig oder sporadisch erweiterte eAuskunft
Keine Registrierung in eAuskunft möglich (siehe "Weiterführende Informationen")
Erforderliche Unterlagen
-
für einfache eAuskunft
Keine Unterlagen erforderlich. -
für regelmäßige erweiterte eAuskunft
einmalig Antrag auf Registrierung (siehe "Formulare") -
für einmalige oder sporadische erweiterte eAuskunft
(siehe "Weiterführende Informationen")
Formulare
Gebühren
- keine: für eine einfache eAuskunft
- 5,00 Euro je Auskunft: für eine erweiterte eAuskunft
- keine: für eine erweiterte eAuskunft (als gebührenbefreiter Auskunftsempfänger)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
online sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zur eAuskunft (Senatsverwaltung für Wirtschaft)
- Hinweise zum Datenschutz (Ordungsämter des Landes Berlin)
- Nutzungsbedingungen der eAuskunft (Senatsverwaltung für Wirtschaft)
- Datenschutzerklärung (Einheitlicher Ansprechpartner Berlin)
- Gewerberegisterauszug - schriftliche Auskunft (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die eAuskunft wird von der Senatsverwaltung für Wirtschaft betrieben. Die Gewerbedaten stammen von den 12 Berliner Ordnungsämtern der Bezirke.
Ordnungsamt Mitte
- Zur (einmaligen) Registrierung und Einrichtung eines Zugangs für erweiterte eAuskünfte