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Kraftfahrzeugkennzeichen - Rotes Kennzeichen beantragen

Rote Kennzeichen für Hersteller, Teilehersteller, Händler und Werkstätten (B – 06......).

Rote Dauerkennzeichen können für die wiederkehrende eigene betriebliche Verwendung von Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeughändlern und Kraftfahrzeugwerkstätten beantragt werden.

Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (jedoch nur innerhalb Deutschlands).

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht
  • Führungszeugnis der Belegart „O“ (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auszug aus dem Handelsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über mindestens zwei Stellplätze
    z. B. Miet- oder Pachtvertrag

Gebühren

  • 51,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Zuständige Behörden

  • Diese Dienstleistung wird nur im Dienstgebäude Friedrichshain-Kreuzberg angeboten.
  • Einen Termin können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
  • Bei weiteren Nachfragen setzen Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer (030) 90269 3065 mit uns in Verbindung.

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)