Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten am Standort Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

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Контакт

  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
  • Riesaer Straße 94 ,  12627 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Herr Ditschkowski
  • Тел.: (030) 90293-0
  • Факс: (030) 9028-4999

години роботи

  • понеділок

      → offene Sprechstunde bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit im Team Unterbringung und
      Soziale Wohnhilfe

      → Telefonsprechstunde für Leistungen nach dem SGB XII / AsylbLG ohne Leistungen der Hilfe zur
      Pflege

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Вівторок

      → offene Sprechstunde im Amt

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • середа

      Nur nach Vereinbarung.
  • Четвер

      → offene Sprechstunde im Amt

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • п'ятниця

      Nur nach Vereinbarung.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
  • Трамвай

    • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
  • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit (unter "Weiterführende Informationen")
  • Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
  • Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
  • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
  • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
  • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.

Передумови

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen,
    • deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und
    • die diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
  • Besondere Lebensverhältnisse können sein:
    • fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
    • gewaltgeprägte Lebensumstände,
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
    • vergleichbare nachteilige Umstände.

Необхідні документи

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
    Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.

Формуляри

збори

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe Ausführungsvorschrift unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").