Todeserklärungen - Aufbewahrung - Erteilung beglaubigter Abschriften
Soweit eine Person von einem deutschen Gericht für tot erklärt worden ist oder der Tod und die Todeszeit festgestellt worden ist, dürfte eine Eintragung in dem von 1938 bis 2008 beim Standesamt I in Berlin geführten Buch für Todeserklärungen bestehen oder eine Ausfertigung in der Sammlung von Beschlüssen der DDR-Gerichte vorliegen.
Ab 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit beim Standesamt I in Berlin in eine Sammlung aufgenommen.
Es können aus diesen Unterlagen Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften (Ablichtungen) ausgestellt werden.
Ab 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit beim Standesamt I in Berlin in eine Sammlung aufgenommen.
Es können aus diesen Unterlagen Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften (Ablichtungen) ausgestellt werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Aufnahme eines Beschlusses in die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen
- Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
-
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung eines Nachweises über eine Todeserklärung oder beglaubigte Abschrift
Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post, per Fax oder persönlich vor Ort. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich. - Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
Gebühren
- 12,00 Euro: Nachweis über die Todeserklärungen
- 6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig bestellte Nachweis