Straßensondernutzung - Großflächenwerbetafel am Standort Straßen- und Grünflächenamt
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Straßen- und Grünflächenamt
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Herr Haney
- Tel.: (030) 9018-22746
- Fax: (030) 48822746
- E-Mail: sga@ba-mitte.berlin.de
Ansprechpartner
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Jannowitzbrücke
- S3
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- S7
- S9
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S+U Alexanderplatz Bhf
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U-Bahn
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U Schillingstr.
- U5
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S+U Alexanderplatz Bhf
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U Strausberger Platz
- U5
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S+U Jannowitzbrücke
- U8
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U Klosterstr.
- U2
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U Schillingstr.
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Bus
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U Schillingstr.
- N5
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S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 300
- 248
-
Alexanderstr.
- N60
- N65
- 300
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- 142
- 200
-
U Alexanderplatz [Tram]
- N5
- N60
- N65
- RE1
-
U Schillingstr.
-
Tram
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Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- M5
- M6
- M4
-
U Alexanderplatz [Tram]
- M5
- M4
- M6
-
Platz der Vereinten Nationen
- M5
- M6
- M8
-
Mollstr./Prenzlauer Allee
- M8
- M2
-
Büschingstr.
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Großflächenwerbetafel
Das Aufstellen von Großwerbetafeln, Billboards, Megalights und Werbesäulen (immobile Werbeanlagen) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar.
Die Werbefirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Bitte beachten:
Wall GmbH
Die Firma Wall GmbH besitzt das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbeträger. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung vom 09.01.2018.
Ilg-Außenwerbung GmbH
Für geklebte Werbeplakate mit einem Bogenformat von 1/1 bis 8/1 (59cm x 84cm bis 119cm x 238cm) und insbesondere die geklebte Plakatsäulen („Litfaßsäulen“) hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das ausschließliche Werberecht, Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.17.
Die Werbefirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Bitte beachten:
Wall GmbH
Die Firma Wall GmbH besitzt das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbeträger. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung vom 09.01.2018.
Ilg-Außenwerbung GmbH
Für geklebte Werbeplakate mit einem Bogenformat von 1/1 bis 8/1 (59cm x 84cm bis 119cm x 238cm) und insbesondere die geklebte Plakatsäulen („Litfaßsäulen“) hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das ausschließliche Werberecht, Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.17.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Erlaubniserteilung
Vor Erlaubniserteilung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Leistungsverwaltungen einzuholen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Formloser Antrag mit einem maßstabsgerechten Lageplan, maßstabsgerechte Skizze (Ansicht) der Werbeanlage, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Leistungsverwaltungen, ggf. Befreiung nach § 31 BauGB
Formulare
Gebühren
- 100,00 bis 250,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
- 15,00 Euro bis 19,50 Euro je Monat/m² der für Werbung benutzbaren Fläche Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.