Unterhaltsvorschuss beantragen am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:
(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.
Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).
Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.
Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind persönlich abzugeben.
Unterhaltsvorschuss beantragen
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausfallen. In diesem Fall kann Ihr Kind vom Staat einen Vorschuss gezahlt bekommen.
Voraussetzungen
- Kind unter 18 Jahren
- Das Kind lebt bei Ihnen
-
Sie wohnen in Berlin
Sie und Ihr Kind wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
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Sie erziehen Ihr Kind alleine
Sie sind ledig oder geschieden oder verwitwet oder leben dauerhaft getrennt von Ihrem Ehegatten oder von Ihrer Lebenspartnerin oder von Ihrem Lebenspartner. Dauerhaft getrennt leben Sie auch dann, wenn der Andere für 6 Monate oder länger zum Beispiel in einem Krankenhaus oder einem Gefängnis ist.
Sie sind nicht alleinerziehend, wenn Sie und der andere Elternteil das Kind abwechselnd erziehen. -
Unterhalts-Zahlungen: nur teilweise oder unregelmäßig oder gar nicht
Ihr Kind bekommt vom anderen Elternteil gar keinen Unterhalt oder nur einen Teil des Unterhalts oder nur unregelmäßig Unterhalt.
Bei Waisen: Falls Ihr Kind Waisenbezüge erhält, sind diese nicht so hoch wie der Unterhaltsvorschuss. -
Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie oder Ihr Kind erhalten kein Arbeitslosengeld II
- Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
- Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Arbeitslosengeld II
-
Unterhaltsvorschuss, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen
Wenn Sie und Ihr Kind Arbeitslosengeld II vom Jobcenter beziehen und Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat, haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (siehe "Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss" unter "Weiterführende Informationen").
Es ist möglich, dass Ihr Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes auch weiterhin nur vom Jobcenter sichergestellt wird.
- Wenn das Jobcenter allerdings davon ausgeht, dass ein Anspruch auf vorrangigen Unterhaltsvorschuss besteht, werden Sie dort zu einer Antragstellung aufgefordert.
- In jedem Falle erhalten Sie vom Jobcenter Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für eine Übergangszeit (bis tatsächlich Unterhaltsvorschuss ausgezahlt wird) ohne Anrechnung von Unterhaltsvorschussleistungen in der bisherigen Höhe.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
(unter "Formulare")
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Ergänzendes Antragsformular für Kinder ab 12 Jahre
(unter "Formulare")
-
Ausweis-Dokument
zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
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Nachweis über Ihren Wohnsitz
Personalausweis oder Melde-Bescheinigung (Für die Meldebescheinigung entstehen Kosten.)
-
Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel Ihr Ausweis-Dokument. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen entsprechenden Aufenthalts-Titel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
- Geburtsurkunde des Kindes
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Schulbescheinigung des Kindes
Nachweis für Kinder ab dem 15. Lebensjahr
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Einkommensnachweis des Kindes
Nachweis für Kinder ab dem 15. Lebensjahr, wenn der Schulbesuch beendet ist
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Unterhaltstitel
Bitte legen Sie jegliche schriftliche Vereinbarung über/Festsetzung von Kindesunterhalt vor. Dazu gehören Urkunden des Jugendamtes, notarielle Urkunden und Vereinbarungen, Gerichtsbeschlüsse und -urteile, aber auch formlose private Niederschriften.
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Nachweis von Unterhaltsfestlegungen
zum Beispiel durch gerichtliche Beschlüsse, durch schriftliche Vereinbarungen oder durch Urkunden des Jugendamtes oder von Notaren
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Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrente
zum Beispiel durch Kontoauszüge, Quittungen, Renten-Bescheide oder Mitteilungen über Renten-Anpassungen
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Bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind: Nachweis über die Vaterschaft
zum Beispiel durch Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
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Vor einer Scheidung: Nachweis, dass Sie dauerhaft getrennt leben
Falls Sie noch mit dem anderen Elternteil verheiratet sind (oder in einer Lebenspartnerschaft mit ihm), benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie dauerhaft getrennt von ihm leben. Das kann zum Beispiel ein anwaltliches Schreiben sein oder eine Bestätigung des Finanzamtes, dass wegen der Trennung Ihre Steuerklasse geändert wurde.
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Nach der Scheidung: Nachweis über die Scheidung
Scheidungs-Beschluss oder Nachweis über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationsseite zum Unterhaltsvorschuss des Landes Berlin
- Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss des Landes Berlin
- Informationsseite zum Unterhaltsvorschuss des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Hinweise zur Zuständigkeit
Unterhaltsvorschuss-Stelle des Jugendamtes Ihres Bezirkes
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges).
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
0.3km
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
0.3km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- Tram
-
-
0.2km
Oberseestr.
- M5
-
0.4km
Degnerstr.
- M4
-
0.5km
Berlin, Freienwalder Str.
- M4
- M5
-
0.2km
Oberseestr.