Straßenrechtliche Sondernutzung Lichtmastwerbung am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Straßenrechtliche Sondernutzung Lichtmastwerbung
Bei der Werbung an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung.
Hierfür ist ausschließlich die Firma mediateam Stadtservice GmbH zuständig, die mit Berlin eine vertragliche Bindung eingegangen ist. Interessenten wenden sich bitte direkt an die Firma mediateam Stadtservice GmbH, Bundesallee 56, 10715 Berlin, Tel. (030)-850 777 600.
Voraussetzungen
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Auswahl Schilder
Zulässig ist nur Werbung, die auf Geschäftsbetriebe und sonstige Einrichtungen hinweisen oder Informationsschilder mit Hinweisen auf kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen im Interesse Berlins.
Sexistische, diskriminierende, kriegs- oder gewaltverherrlichende Inhalte sind verboten. -
Unterlassung Werbung
An Lichtmasten, an denen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angebracht sind, dürfen keine Werbeschilder angebracht werden. Das betrifft auch Lichtmasten, an denen aus anderen Gründen keine Werbung angebracht werden darf.
Gleiches gilt für Lichtmasten in den Kernbereichen des UNESCO Weltkulturerbes, in Denkmalbereichen oder in unmittelbarer Umgebung von Denkmalen sowie in Gebieten mit Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, Lichtmasten am Kurfürstendamm und der Straße Unter den Linden, dem Forum Fridericianum und dem Humboldtforum, stadtgestalterisch bedeutsamen Lichtmasten (z.B. Friedrichstadtleuchte und die Lichtmasten auf dem Alexanderplatz), Nachbauten historischer Lichtmasten (z.B. Paulickleuchte), erhaltenen Originalen (z.B. Speerleuchte), Kandelabern unterschiedlicher Bauart, Bündelpfeilermasten und ähnlich gestalteten Masten sowie Gasmasten, Holzmasten und Betonmasten.“ -
Abstände
Die Werbeschilder dürfen auf derselben Straßenseite nur an jedem zweiten Lichtmast angebracht werden.
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Format unbeleuchtete Schilder
Das Werbeunternehmen darf nur ein bestimmtes Modell anbringen (beleuchtet oder unbeleuchtet).
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Format hinterbeleuchtete Schilder
Hinterbeleuchtete Schilder werden mit den Außenmaßen von 70 cm x 100 cm und den sichtbaren Werbemaßen von 56 cm x 83 cm zugelassen.
Erforderliche Unterlagen
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Antragstellung
Informationen erteilt die Firma "mediateam Stadtservice GmbH". Diese reichen einen zweifachen formlosen Antrag mit Angaben zur Größe der Werbeanlage und mit Fotos der Örtlichkeit ein.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Straßen- und Grünflächenamt
Tel.:
(030) 9018-22746
Fax:
(030) 48822746
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Schillingstr.
- U5
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
0.7km
U Strausberger Platz
- U5
-
0.7km
S+U Jannowitzbrücke
- U8
-
0.8km
U Klosterstr.
- U2
-
0.2km
U Schillingstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Schillingstr.
- N5
-
0.4km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- 142
- 200
-
0.5km
Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
- N8
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- N5
- N60
- N65
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 248
- 300
- N8
-
0.2km
U Schillingstr.
- Tram
-
-
0.4km
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
0.5km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
-
0.7km
Platz der Vereinten Nationen
- M5
- M6
- M8
-
0.7km
S+U Alexanderplatz Bhf/Dircksenstr.
- M2
- M6
-
0.4km
Büschingstr.
- Regionalbahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf