Vorführung von Fahrzeugen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
- Ferdinand-Schultze-Str. 55 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3445
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
Grenzgrabenstr.
- 294
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
-
Tram
-
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Schalkauer Str.
- 16
- M6
-
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
-
Arendsweg
- 16
- M6
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Rhinstr./Plauener Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Vorführung von Fahrzeugen
Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich bei:
- Beantragung einer Einschlaganweisung für Neueinschlag einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer / TP-Nr. gemäß § 59 StVZO (z.B. bei: Reparatur/Korrosionsschaden/ Werksfehleinschlag / Diebstahlverfälschung/Eigenbau-Erstellung)
- Mängelverfahren gemäß § 17 StVZO, wenn der Fahrzeughalter zur Vorführung des betreffenden Fahrzeuges aufgefordert wurde
- Wiederzulassung nach Diebstahl, soweit durch die Zulassungsbehörde angeordnet
- Fahrzeugen, deren Identität nicht eindeutig geklärt bzw. zweifelhaft ist
- Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bei bauartbedingter Notwendigkeit (generell nur zulässig für mehrspurige Kraftfahrzeuge, die in nordamerikanischen Ländern [USA/Kanada] hergestellt werden bzw. für diese gefertigt wurden)
- vor Zulassung von ein- oder mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Bauart - lt. Antragsteller - die Anbringung von amtlichen Kennzeichen mit den gemäß StVZO vorgegebenen Größtmaßen nicht zulässt
- Krafträdern, die als so genannte "Eigenbauten" (Hersteller-Schlüssel-Nr: 0900, ggf. zusätzlicher Hinweis in den Ausnahmen: Zusammenbau unter Verwendung von neuen/gebrauchten FZ-Teilen des Herstellers "XY") erstmalig oder infolge Standortverlegung mit/ohne Halterwechsel in Berlin zugelassen werden sollen
- Erteilung von Einzelgenehmigungen gemäß § 4 Abs.5 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge
- Mängelbearbeitung (einschließlich Fahrräder) / Entzug der Einzel- oder Typgenehmigung / Verwaltung eingezogener Einzel- oder Typgenehmigungen zulassungsfreier Fahrzeuge
- Im Rahmen der Zulassung eines Elektro-Kleinkraftrades erfolgt die Fahrzeugidentifizierung gem. §14 Abs. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- verfügbare Zulassungsdokumente
- ggf. einen Erwerbsnachweis
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann ausschließlich am Standort der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin-Lichtenberg in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Richten Sie bitte Ihre Terminanfrage an post.kfz-zulassung@labo.berlin.de.
Terminanfragen für die Vorführung von Elektro-Kleinkrafträder sind über das Kontaktformular an die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin zu richten. Wählen Sie im Betreff den Punkt „Vorführen eines Elektro-Kleinkraftrades“.