Mietfahrzeug für Selbstfahrer - Beginn und Beendigung der Nutzung mitteilen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Mietfahrzeug für Selbstfahrer - Beginn und Beendigung der Nutzung mitteilen
In der wiederholten Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt könnte unter Umständen eine gewerbsmäßige Vermietung gesehen werden (Mietfahrzeug für Selbstfahrer). In diesem Fall ist ein entsprechender Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und eine jährliche Hauptuntersuchung erforderlich.
Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt.
Voraussetzungen
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Gewerbsmäßige Vermietung Ihres Fahrzeuges (Mietfahrzeug für Selbstfahrer)
Wiederholte Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt (Carsharing)
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Unterlagen im Original
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
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Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
Die Anzeige kann formlos oder per Formular erfolgen.
In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben. -
Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
Die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug ist formlos anzuzeigen.
In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben. - Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
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bisherige Kennzeichenschilder
entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug
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Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte HU ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus der ZB I / dem Fahrzeugschein ergibt.
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Für die Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss die eVB mit dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug" von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden.
Für die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss eine erneute eVB, ohne dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug", von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden. - Gewerbeanmeldung aus der sich der beantragte Tätigkeitsbereich ergibt
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Antrag Zulassung
im Rahmen einer Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
Formulare
Gebühren
- 10,90 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
- Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz (FzZulGebEinfG BE)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 13 Abs. 2 Satz 2 - Mietfahrzeug für Selbstfahrer
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 29 - Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIII 2.2
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 23 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 Abs. 4 Nr. 1
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weiterführende Informationen
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Nahverkehr
- Bus
-
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0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
0.8km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.9km
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
0.9km
Grenzgrabenstr.
- 294
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- Tram
-
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.5km
Schalkauer Str.
- 16
- M6
-
0.6km
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
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0.7km
Arendsweg
- 16
- M6
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0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
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0.2km
Rhinstr./Plauener Str.