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Mietfahrzeug für Selbstfahrer - Beginn und Beendigung der Nutzung mitteilen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Mietfahrzeug für Selbstfahrer - Beginn und Beendigung der Nutzung mitteilen

In der wiederholten Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt könnte unter Umständen eine gewerbsmäßige Vermietung gesehen werden (Mietfahrzeug für Selbstfahrer). In diesem Fall ist ein entsprechender Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und eine jährliche Hauptuntersuchung erforderlich.

Ist diese Art der Verwendung des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Zulassung vorgesehen, ist dies auf dem Zulassungsantrag zu vermerken und auch dem Versicherer mitzuteilen. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt.

Voraussetzungen

  • Gewerbsmäßige Vermietung Ihres Fahrzeuges (Mietfahrzeug für Selbstfahrer)
    Wiederholte Weitergabe Ihres Fahrzeuges an Dritte gegen Entgelt (Carsharing)
  • Unterlagen im Original
    Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
    Die Anzeige kann formlos oder per Formular erfolgen.
    In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben.
  • Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug
    Die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug ist formlos anzuzeigen.
    In der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • bisherige Kennzeichenschilder
    entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte HU ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus der ZB I / dem Fahrzeugschein ergibt.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    Für die Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss die eVB mit dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug" von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden.
    Für die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrermietfahrzeug muss eine erneute eVB, ohne dem Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug", von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden.
  • Gewerbeanmeldung aus der sich der beantragte Tätigkeitsbereich ergibt
  • Antrag Zulassung
    im Rahmen einer Zulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten

Gebühren

  • 10,90 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.