Rechtsangelegenheiten - Beratungshilfe beantragen am Standort Amtsgericht Pankow - Familiengericht

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer nutzen bitte die Seiteneingänge in der Lohmestraße oder in der Arkonastraße. Betätigen Sie bitte die Klingel neben dem verschlossenen Eingang. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Rechtsangelegenheiten - Beratungshilfe beantragen

Beratungshilfe wird einkommensschwachen Bürgern gewährt, welche eine Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung (= außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens) benötigen. In Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht für die Vertretung, gewährt.

Beratungshilfe kann für jede Angelegenheit nur einmal bewilligt werden. Eine einmal erteilte Beratungshilfe besteht bis zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit. Liegen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vor und kann die Angelegenheit nicht durch das Gericht erledigt werden, stellt das Gericht dem Bürger nach Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl aus.

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kann Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, über die dann in dem Gerichtsverfahren entschieden wird.

Voraussetzungen

  • Der Bürger ist zunächst verpflichtet, sich mit dem entsprechenden Gegner selbst in Verbindung zu setzen.
    Dazu stehen Möglichkeiten der Hilfe (z. B. Jugendamt, Schuldnerberatung, Rechtsschutzversicherung, Mieterverein, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen etc.) zur Verfügung. Gerade bei Behörden klären sich viele Angelegenheiten dann auch ohne anwaltlichen Beistand.
  • Kann das Gericht dem Anliegen des Bürgers mit einer sofortigen Auskunft oder der Aufnahme eines Antrages entsprechen, gewährt es selbst diese Hilfe.
  • Die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen.
  • Mittel für Beratung oder Vertretung können nicht selbst aufgebracht werden
    Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen so sein, dass die erforderlichen Mittel für eine Beratung oder Vertretung nicht selbst aufgebracht werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
    Die Antragstellung kann auf dem Postweg (mit Unterlagen in Kopie) oder persönlich im zuständigen Amtsgericht (mit Unterlagen im Original) erfolgen.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Einkommensnachweise
    z.B. Verdienstbescheinigungen, ALG II-Bescheid etc.
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen und besondere Belastungen
  • Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem
    z.B. Schreiben vom und an den Gegner

Gebühren

  • keine: gerichtliches Beratungshilfeverfahren
  • 15,00 Euro: Für die Beratung oder außergerichtliche Vertretung kann die Beratungsperson eine Gebühr erheben.

Hinweise zur Zuständigkeit

Beratungshilfe kann nur bei dem Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist, beantragt werden.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.