A c h t u n g ! Eingeschränkter Dienstbetrieb des Nachlassgerichts im Amtsgericht Köpenick
Vom 14.12.2020 bis zum 31.01.2021 ist das Nachlassgericht mitwochs für Publikumsverkehr g e s c h l o s s e n.
Zusätzlich findet am 28.12.2020, am 29.12.2020 und am 30.12.2020 k e i n e Sprechzeit statt.
Eine persönliche Vorsprache ist pandemiebedingt ausschließlich zur Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen, sofern die Frist abläuft, sowie aufgrund von Terminen möglich.
Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
A c h t u n g ! Eingeschränkter Dienstbetrieb des Amtsgerichts Köpenick aufgrund der Corona – Pandemie
Ab 16.12.2020 bis vorerst 10.01.2021 sind im Amtsgericht Köpenick k e i n e Kirchenaustritte mehr möglich. Wenden Sie sich ggf. gem. § 1 Abs. 2 Kirchenaustrittsgesetz an eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl.
Des Weiteren ist bleibt in diesem Zeitraum die Gerichtszahlstelle g e s c h l o s s e n.
Eine persönliche Vorsprache muss sich auf unaufschiebbare Angelegenheiten beschränken.
Der Zutritt in das Gerichtsgebäude wird durch die Justizwachtmeister / Justizwacht-meisterinnen geregelt. Es ist daher mit Wartezeiten auch vor dem Gerichtsgebäude zu rechnen.
Für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Amtsgerichtsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen!
Zur Verringerung des Infektionsrisikos werden alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Köpenick dringend aufgefordert, die nachstehenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Beratungshilfe wird einkommensschwachen Bürgern gewährt, welche eine Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung (= außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens) benötigen. In Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht für die Vertretung, gewährt.
Beratungshilfe kann für jede Angelegenheit nur einmal bewilligt werden.
Eine einmal erteilte Beratungshilfe besteht bis zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit. Liegen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vor und kann die Angelegenheit nicht durch das Gericht erledigt werden, stellt das Gericht dem Bürger nach Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl aus.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kann Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, über die dann in dem Gerichtsverfahren entschieden wird.
Beratungshilfe kann nur bei dem Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist, beantragt werden.
Orts- und Gerichtsverzeichnis
Amtsgericht Köpenick
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über den Seiteneingang Puchanstraße.
Zwei Behindertenparkplätze sind im öffentlichen Straßenland Seelenbinderstraße und Puchanstraße ausgewiesen.
S-Bahn Köpenick: S3
Bus Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: X69, 69, 164, 269
Tram Bahnhofstr./Seelenbinderstr.: 60, 61, 62, 63, 68