Gaststättenlärm am Standort Ordnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch unter der Rufnummer (030) 90277 4888 oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

BA Tempelhof-Schöneberg

  • Ordnungsamt – FB Gewerbe-
10820 Berlin

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Ordnungsamt
  • Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Fachbereich Gewerbe und Märkte
  • Tel.: (030) 90277 4888
  • Fax: (030) 90277 4611
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:

Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:

Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe

Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:

Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch unter der Rufnummer (030) 90277 4888 oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Gaststättenlärm

Der durch den Betrieb von Gaststätten einschließlich ihrer Schankvorgärten und das Verhalten der Gäste verursachte Lärm führt regelmäßig zu Konflikten mit Anwohnern. Im Spannungsfeld zwischen den Interessen von Gaststättenbetreibern und deren Gästen auf der einen Seite und dem Ruhebedürfnis der Anwohner auf der anderen Seite gelten feste Regeln.

Voraussetzungen

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde / Anzeige
    mit folgenden Angaben:
    Name und Anschrift der Gaststätte; genaue Tatzeit/en (Datum, Uhrzeit), Art und Weise der Lärmbelästigung (Musik, laute Gespräche der Gäste, Türenschlagen etc.); Nennung von Name und Anschrift weiterer möglicher unabhängiger Zeugen (keine Familienangehörigen, Verwandte/Bekannte), die den zur genannten Tatzeit angezeigten Lärm ebefalls wahrgenommen haben bzw. hätten wahrnehmen können

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Umwelt- und Naturschutzamt beim örtlich zuständigen Bezirksamt in Anspruch genommen werden.