325881
11036008070900
121362
Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, unvollständige Unterlagen (Kfz abmelden) am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Stadtplan Berlin.de
große Karte

Öffnungszeiten
Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, unvollständige Unterlagen (Kfz abmelden)
Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.
Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann keine Reservierung veranlasst werden. Soll das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, beträgt die Reservierungsdauer drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichen besteht allerdings nicht.
Voraussetzungen
-
Ihre Unterlagen sind unvollständig
Ihnen fehlen Unterlagen, die unter "Erforderliche Unterlagen" genannt sind.
- oder Fahrzeugdiebstahl
Erforderliche Unterlagen
-
Eidesstattliche Versicherung Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZBI)
(unter "Formulare")
Es ist für das jeweils verlorene Dokument eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. -
Eidesstattliche Versicherung Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZBII)
(unter "Formulare")
Es ist für das jeweils verlorene Dokument eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. - Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (falls vorhanden)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (falls vorhanden)
-
Ausweis-Dokument der antragstellenden Person
z.B. Personalausweis
-
ggf. das Anhängerverzeichnis
(soweit vorhanden)
- beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Krad oder Anhänger
-
ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.
-
Vorgangsnummer zur Anzeige bei der Polizei
Sollten die Kennzeichen gestohlen worden sein, ist die Vorgangsnummer zur Anzeige bei der Polizei vorzulegen. Dieses gilt auch, wenn das Fahrzeug mit Kennzeichen gestohlen wurde.
-
Verlustanzeige
Bei verlorenen Kennzeichen ist eine Verlustanzeige vorzulegen und oder gegenüber der Behörde zu erklären.
Formulare
Gebühren
7,50 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
- Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Tel.:
(030) 90269-3300
Fax:
(030) 9028-3445
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
0.8km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.9km
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
0.9km
Grenzgrabenstr.
- 294
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- Tram
-
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.5km
Schalkauer Str.
- 16
- M6
-
0.6km
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
-
0.7km
Arendsweg
- 16
- M6
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.