Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklung - Stadtplanung Lichtenberg

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Stadtentwicklung - Stadtplanung Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-4210
- Fax: (030) 90296-6409
- E-Mail: post.stadtplanung@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- U-Bahn
-
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- Bus
-
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
0.3km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
-
0.3km
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- Tram
-
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 27
- 37
- M17
-
0.6km
Alfred-Kowalke-Str.
- 27
- 37
- M17
-
0.7km
S Friedrichsfelde Ost
- 27
- 37
- M17
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
- planungsrechtliche Rahmendaten,
- Flächennutzungsplan,
- Bebauungspläne,
- unbeplanter Innenbereich,
- Außenbereich,
- besonderes Städtebaurecht.
- Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Gebühren
Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks
- 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
- 30,00 Euro: in beplanten Bereichen