Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklung - Stadtplanung Lichtenberg
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Stadtentwicklung - Stadtplanung Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-4210
- Fax: (030) 90296-6409
- E-Mail: post.stadtplanung@lichtenberg.berlin.de
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
S Friedrichsfelde Ost
-
U-Bahn
-
Bus
-
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde 60
-
Tram
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
Alfred-Kowalke-Str.
- 21
- 27
- 37
- M17
-
S Friedrichsfelde Ost
- 27
- 37
- M17
- 21
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
- planungsrechtliche Rahmendaten,
- Flächennutzungsplan,
- Bebauungspläne,
- unbeplanter Innenbereich,
- Außenbereich,
- besonderes Städtebaurecht.
- Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Gebühren
Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks
- 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
- 30,00 Euro: in beplanten Bereichen