Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
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Postanschrift10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-6523
- Fax: (030) 90277-7852
- E-Mail: stadtplanung@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Dienstag
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung -
Mittwoch
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Donnerstag
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Freitag
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09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Innsbrucker Platz
- S45
- S46
- S42
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S Schöneberg
- S45
- S46
- S41
- S42
- S1
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S+U Innsbrucker Platz
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U-Bahn
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Bus
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Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Rathaus Schöneberg
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
- planungsrechtliche Rahmendaten,
- Flächennutzungsplan,
- Bebauungspläne,
- unbeplanter Innenbereich,
- Außenbereich,
- besonderes Städtebaurecht.
- Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Gebühren
Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks
- 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
- 30,00 Euro: in beplanten Bereichen