Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Stadtplanung

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Rampe rechts vom Gebäude

години роботи

  • понеділок

      nach Vereinbarung
  • Вівторок

      09:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • середа

      nach Vereinbarung
  • Четвер

      15:00-18:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • п'ятниця

      nach Vereinbarung

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bis auf weiteres finden die Sprechzeiten der Stadtplanung-Bauberatung/Einzelvorhaben nur nach vorheriger Terminvergabe jeweils dienstags von 9.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.30 bis 18.00 Uhr statt. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch jeweils dienstags von 9.00 bis 9.30 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 15.30 Uhr an den für Ihren Bereich zuständigen Sachbearbeiter.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • Kniprodestr./Storkower Str.: 156, 200
  • Міська електричка

    • Landsberger Allee: S41, S41, S8, S85, S9 (ca.10 min. Fußweg) Greifswalder Straße: S41, S41, S8, S85, S9 (ca.10 min. Fußweg)
  • Трамвай

    • Landsberger Allee: M5, M8, M8 (ca.10 min. Fußweg) Greifswalder Straße: M4 (ca.10 min. Fußweg)

варіанти оплати

  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.

Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.

Schriftliche Auskünfte über
  • planungsrechtliche Rahmendaten,
  • Flächennutzungsplan,
  • Bebauungspläne,
  • unbeplanter Innenbereich,
  • Außenbereich,
  • besonderes Städtebaurecht.
  • Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.

Передумови

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Необхідні документи

  • formloser Antrag

збори

Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks

  • 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
  • 30,00 Euro: in beplanten Bereichen