Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Stadtplanung

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rampe rechts vom Gebäude

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      15:00-18:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Freitag

      nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf weiteres finden die Sprechzeiten der Stadtplanung-Bauberatung/Einzelvorhaben nur nach vorheriger Terminvergabe jeweils dienstags von 9.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.30 bis 18.00 Uhr statt. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch jeweils dienstags von 9.00 bis 9.30 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 15.30 Uhr an den für Ihren Bereich zuständigen Sachbearbeiter.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Kniprodestr./Storkower Str.: 156, 200
S-Bahn
  • Landsberger Allee: S41, S41, S8, S85, S9 (ca.10 min. Fußweg) Greifswalder Straße: S41, S41, S8, S85, S9 (ca.10 min. Fußweg)
Tram
  • Landsberger Allee: M5, M8, M8 (ca.10 min. Fußweg) Greifswalder Straße: M4 (ca.10 min. Fußweg)

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.

Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.

Schriftliche Auskünfte über
  • planungsrechtliche Rahmendaten,
  • Flächennutzungsplan,
  • Bebauungspläne,
  • unbeplanter Innenbereich,
  • Außenbereich,
  • besonderes Städtebaurecht.
  • Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Gebühren

Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks

  • 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
  • 30,00 Euro: in beplanten Bereichen

Chat

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