Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Stadtplanung
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Stadtentwicklungsamt - Stadtplanung
- Storkower Straße 97 , 10407 Berlin
- Tel.: (030) 90295-3556
- Fax: (030) 90295-4278
- E-Mail: stadtplanung@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
nach Vereinbarung
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Dienstag
-
09:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung
-
Mittwoch
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nach Vereinbarung
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Donnerstag
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15:00-18:00 Uhr und nach Vereinbarung
-
Freitag
-
nach Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis auf weiteres finden die Sprechzeiten der Stadtplanung-Bauberatung/Einzelvorhaben nur nach vorheriger Terminvergabe jeweils dienstags von 9.30 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.30 bis 18.00 Uhr statt. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch jeweils dienstags von 9.00 bis 9.30 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 15.30 Uhr an den für Ihren Bereich zuständigen Sachbearbeiter.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Kniprodestr./Storkower Str.: 156, 200
- S-Bahn
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- Landsberger Allee: S41, S41, S8, S85, S9 (ca.10 min. Fußweg) Greifswalder Straße: S41, S41, S8, S85, S9 (ca.10 min. Fußweg)
- Tram
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- Landsberger Allee: M5, M8, M8 (ca.10 min. Fußweg) Greifswalder Straße: M4 (ca.10 min. Fußweg)
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Schriftliche Auskünfte über
- planungsrechtliche Rahmendaten,
- Flächennutzungsplan,
- Bebauungspläne,
- unbeplanter Innenbereich,
- Außenbereich,
- besonderes Städtebaurecht.
- Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Gebühren
Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks
- 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
- 30,00 Euro: in beplanten Bereichen