Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Stadtplanung

 велика карта

Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Barrierefreier Zugang über Böttcherstraße 4 (Hof)

години роботи

  • Вівторок

      09.00-12.00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
  • Четвер

      14.00-18.00 Uhr (telefonische Sprechzeit)

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Bauvorhaben - Stellungnahme zu städteplanerischen und planungsrechtlichen Aspekten beantragen

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen. Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.

Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.

Schriftliche Auskünfte über
  • planungsrechtliche Rahmendaten,
  • Flächennutzungsplan,
  • Bebauungspläne,
  • unbeplanter Innenbereich,
  • Außenbereich,
  • besonderes Städtebaurecht.
  • Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.

Передумови

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Необхідні документи

  • formloser Antrag

збори

Schriftliche Auskünfte zur Bebaubarkeit des Grundstücks

  • 75,00 Euro: in unbeplanten Bereichen
  • 30,00 Euro: in beplanten Bereichen