Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Schriftliche Auskünfte über planungsrechtliche Rahmendaten, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich, besonderes Städtebaurecht. Stellungnahmen zu Bürgschafts- und Förderungsanträgen, Standortbeurteilungen, städtebauliche Stellungnahmen.
Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich vorher über die Bebaubarkeit und die Nutzungsmöglichkeit erkundigen.
Erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie durch eine formlose schriftliche Anfrage bei den Planungsämtern/Stadtentwicklungsämtern erhalten.
Sie können auch eine formelle, auf einzelne planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage stellen, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird.
Die schriftlichen Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Stadtplanungsamt
S-Bahn Köpenick: S3
S-Bahn Spindlersfeld: S47
Bus Freiheit: 164, N67, N69, N90
Bus Rathaus Köpenick: 164
Tram Freiheit: 27, 60, 61, 62, 67, 68
Tram Rathaus Köpenick: 27, 60, 61, 62, 67, 68