Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Einsicht gewähren am Standort Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      08:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Mehringdamm: M19, 140,
U-Bahn
  • Mehringdamm: U6, U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Einsicht gewähren

Wie kann ich mich über meine gespeicherten ELStAM-Daten informieren?

Alle Änderungen Ihrer ELStAM sind aus Ihrer Entgeltabrechnung ersichtlich.

Auskünfte zu Ihren ELStAM erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder durch Einsichtnahme in "Mein ELSTER".

Neben den gespeicherten Merkmalen für den Lohnsteuerabzug können Sie dort auch Auskunft über die in den letzten 24 Monaten erfolgten Abrufe durch Arbeitgeber erhalten.

Zur Vermeidung von Wartezeiten sollten Sie den Antrag auf Auskunft über die eigenen ELStAM bei Ihrem Finanzamt möglichst schriftlich stellen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Korrektur der ELStAM
    Falls die gespeicherten Angaben unrichtig sind, ist der ausgefüllte Vordruck erforderlich.
  • Ggf. Vollmacht des Ehegatten
    Soll neben der eigenen Auskunft auch die für den Ehegatten erfolgen, muss dessen schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.

Gebühren

Gebührenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes.