Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Einsicht gewähren am Standort Finanzamt Reinickendorf
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Kontakt
- Finanzamt Reinickendorf
- Finanzamt Reinickendorf
- Eichborndamm 208 , 13403 Berlin
- Tel.: (030) 9024 17-0
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Öffnungszeiten
-
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geschlossen
-
Dienstag
-
08:00-14:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
12:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- U Rathaus Reinickendorf: X33, 221, 322, 325
- U-Bahn
-
- Rathaus Reinickendorf: U8
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Einsicht gewähren
Wie kann ich mich über meine gespeicherten ELStAM-Daten informieren?
Alle Änderungen Ihrer ELStAM sind aus Ihrer Entgeltabrechnung ersichtlich.
Auskünfte zu Ihren ELStAM erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder durch Einsichtnahme in "Mein ELSTER".
Neben den gespeicherten Merkmalen für den Lohnsteuerabzug können Sie dort auch Auskunft über die in den letzten 24 Monaten erfolgten Abrufe durch Arbeitgeber erhalten.
Zur Vermeidung von Wartezeiten sollten Sie den Antrag auf Auskunft über die eigenen ELStAM bei Ihrem Finanzamt möglichst schriftlich stellen.
Alle Änderungen Ihrer ELStAM sind aus Ihrer Entgeltabrechnung ersichtlich.
Auskünfte zu Ihren ELStAM erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder durch Einsichtnahme in "Mein ELSTER".
Neben den gespeicherten Merkmalen für den Lohnsteuerabzug können Sie dort auch Auskunft über die in den letzten 24 Monaten erfolgten Abrufe durch Arbeitgeber erhalten.
Zur Vermeidung von Wartezeiten sollten Sie den Antrag auf Auskunft über die eigenen ELStAM bei Ihrem Finanzamt möglichst schriftlich stellen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Korrektur der ELStAM
Falls die gespeicherten Angaben unrichtig sind, ist der ausgefüllte Vordruck erforderlich. -
Ggf. Vollmacht des Ehegatten
Soll neben der eigenen Auskunft auch die für den Ehegatten erfolgen, muss dessen schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Formulare
Gebühren
Gebührenfrei