Bestätigung der Echtheit des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung / der Approbation als Ärztin / Arzt (Verifikation)

Bestätigung der Echtheit des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung / der Approbation als Ärztin / Arzt für eine Tätigkeit im Ausland.

Voraussetzungen

  • Die Ärztliche Prüfung muss in Berlin abgelegt und die Approbation in Berlin erteilt worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Anforderung der Bestätigung durch das Educational Commission for Foreign Medical Graduates, Philadelphia / USA
  • Anforderung anderer ausländischer Gesundheitsbehörden

Formulare

Gebühren

85,00 Euro

Rechtsgrundlagen

  • § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Bestätigung der Echtheit des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung / der Approbation als Ärztin / Arzt (Verifikation) erfolgt nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

Für Sie zuständig