Bestätigung der Echtheit des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung / der Approbation als Ärztin / Arzt (Verifikation)
Bestätigung der Echtheit des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung / der Approbation als Ärztin / Arzt für eine Tätigkeit im Ausland.
Voraussetzungen
- Die Ärztliche Prüfung muss in Berlin abgelegt und die Approbation in Berlin erteilt worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Anforderung der Bestätigung durch das Educational Commission for Foreign Medical Graduates, Philadelphia / USA
- Anforderung anderer ausländischer Gesundheitsbehörden
Formulare
Gebühren
85,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Bestätigung der Echtheit des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung / der Approbation als Ärztin / Arzt (Verifikation) erfolgt nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.