Bestätigung der Echtheit des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung / der Approbation als Ärztin / Arzt für eine Tätigkeit im Ausland.
Voraussetzungen
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Die Ärztliche Prüfung muss in Berlin abgelegt und die Approbation in Berlin erteilt worden sein.
Erforderliche Unterlagen
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Anforderung der Bestätigung durch das Educational Commission for Foreign Medical Graduates, Philadelphia / USA
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Anforderung anderer ausländischer Gesundheitsbehörden
Rechtsgrundlagen
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§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Bestätigung der Echtheit des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung / der Approbation als Ärztin / Arzt (Verifikation) erfolgt nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSO)