Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
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Postanschrift10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-6523
- Fax: (030) 90277-7852
- E-Mail: stadtplanung@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Dienstag
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung -
Mittwoch
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Donnerstag
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Freitag
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09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Innsbrucker Platz
- S45
- S46
- S42
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S Schöneberg
- S45
- S46
- S41
- S42
- S1
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S+U Innsbrucker Platz
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U-Bahn
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Bus
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Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Rathaus Schöneberg
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide
Mit dem Instrument der Erhaltungsverordnung ist beabsichtigt, die städtebauliche Eigenart eines Gebietes mit seinen charakteristischen Bauformen und Nutzungsstrukturen zu bewahren.
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.
Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.
Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.
Voraussetzungen
- Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.
Erforderliche Unterlagen
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Angaben zum Baugrundstück
Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept - Plan der Außenanlagen
- Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt
Formulare
- formloser Antrag 2-fach
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
- Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständige Behörden:
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben ist der Fachbreich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes zuständig.
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung bzw. Fachbereich Bauaufsicht/Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden.