Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
  • Dienstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
  • Donnerstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Für den Bereich "Parkausweise für Schwerbehinderte" ist eine Terminvereinbarung per eMail notwendig. Öffnen Sie dafür an der Dienstleistung den Link zu den spezielleren Kontaktdaten.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen

Die Durchführung von Filmaufnahmen auf dem öffentlichen Straßenland bzw. das dortige Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske etc, in Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung von Straßenland dar.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
    Formloser Antrag der Produktionsfirma mit Angaben zu
    • Nutzungszeitraum mit Uhrzeit
    • Standort (Skizze)

Gebühren

  • 60,00 bis 1.500,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Aufnahmebereich
  • 65,00 Euro: Sondernutzungsgebühren je Tag und Dreh- bzw. Standort

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Monat
  • Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem Bezirk zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.

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