Aktuelle Sprache: uk
Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
велика карта Контакт
- Bezirksamt Spandau
- Straßen- und Grünflächenamt
- Otternbuchtstraße 35 , 13599 Berlin
-
Поштова адреса13578 Berlin
- Тел.: (030) 90279-2721
- Факс: (030) 90279-2016
- E-Mail: sga@ba-spandau.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
-
-
9:00 bis 12:00 Uhr
-
Вівторок
-
9:00 bis 12:00 Uhr
-
п'ятниця
-
9:00 bis 12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
und nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Paulsternstr.
- 139
- N7
- N39
- 339
-
U Paulsternstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen
Die Durchführung von Filmaufnahmen auf dem öffentlichen Straßenland bzw. das dortige Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske etc, in Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung von Straßenland dar.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Передумови
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Необхідні документи
-
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Formloser Antrag der Produktionsfirma mit Angaben zu
- Nutzungszeitraum mit Uhrzeit
- Standort (Skizze)
збори
- 60,00 bis 1.500,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Aufnahmebereich
- 65,00 Euro: Sondernutzungsgebühren je Tag und Dreh- bzw. Standort
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
- 1 Monat
- Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei dem Bezirk zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.