Straßenrechtliche Sondernutzung Filmaufnahmen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
und nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Straßenrechtliche Sondernutzung Filmaufnahmen
Die Durchführung von Filmaufnahmen auf dem öffentlichen Straßenland bzw. das dortige Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske etc, in Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung von Straßenland dar.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung / Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird (unter Weiterführende Informationen).
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Formloser Antrag
Antrag der Produktionsfirma mit Lageskizze und Angabe des genauen Sondernutzungszeitraums (mit Uhrzeit)
Gebühren
- 60,00 Euro bis 1.500,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Aufnahmebereich
- 65,00 Euro Sondernutzungsgebühren je Tag und Dreh- bzw. Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Monat
- Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei dem Bezirk zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Straßen- und Grünflächenamt
Nahverkehr
U-Bahn Paulsternstraße: U7
Bus U Paulsternstraße: 139