Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Nahverkehr
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- Bus
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- 143
- N43
- N7
-
0.2km
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
0.2km
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
0.3km
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
0.4km
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner StraßeZahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung für Filmaufnahmen beantragen
Die Durchführung von Filmaufnahmen auf dem öffentlichen Straßenland bzw. das dortige Abstellen von Technikfahrzeugen, Catering, Maske etc, in Zusammenhang mit Filmaufnahmen auf Privatgrundstücken stellt eine Sondernutzung von Straßenland dar.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Die Produktionsfirma ist verpflichtet, hierfür eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Hinweis
Gleichzeitig wird eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, welche von der Zentralen Straßenverkehrsbehörde erteilt wird.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Formloser Antrag der Produktionsfirma mit Angaben zu
- Nutzungszeitraum mit Uhrzeit
- Standort (Skizze)
Gebühren
- 60,00 bis 1.500,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis je Aufnahmebereich
- 65,00 Euro: Sondernutzungsgebühren je Tag und Dreh- bzw. Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Monat
- Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei dem Bezirk zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.