Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Sie finden uns im Haus 3 im Erdgeschoss im Geschäftszimmer E.18.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen

Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sondernutzung zur Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.

    Antrag der Baufirma (mit Vollmacht des Bauherren) bzw. des Bauherrn mit Bezeichnung des Aufstellungsortes und -zeitraumes.

Gebühren

  • 80,00 bis 1.200,00 Euro: Verwaltungsgebühr
  • 12,50 Euro: zusätzlich je Monat/ Anker, Pfahl, Rammträger u.ä. bzw. Bohlwand einschließlich Träger
oder
  • 750,00 Euro: zusätzlich je Stück für verbleibende Zuganker etc. Sondernutzungsgebühr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Nutzung ist in dem Bezirk zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.