Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

  • Bezirksamt Neukölln
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Gradestraße 36 12347 Berlin
  • Postanschrift
    Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Team technische Sondernutzung
  • Tel.: (030) 90239-4109
  • Fax: (030) 90239-3757

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Gradestraße/ Tempelhofer Weg: M46, 170

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden beantragen

Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sondernutzung zur Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.

    Antrag der Baufirma (mit Vollmacht des Bauherren) bzw. des Bauherrn mit Bezeichnung des Aufstellungsortes und -zeitraumes.

Gebühren

  • 80,00 bis 1.200,00 Euro: Verwaltungsgebühr
  • 12,50 Euro: zusätzlich je Monat/ Anker, Pfahl, Rammträger u.ä. bzw. Bohlwand einschließlich Träger
oder
  • 750,00 Euro: zusätzlich je Stück für verbleibende Zuganker etc. Sondernutzungsgebühr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Nutzung ist in dem Bezirk zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.