Straßensondernutzung - Baugrubenverbau, Bohr- und Spundwand am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
- Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin
- Frau Zellin
- Tel.: (030) 90293-6552
- Fax: (030) 90293-6555
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
-
15:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.1km
S Mehrower Allee
- S7
-
0.1km
S Mehrower Allee
- Bus
-
-
0.2km
S Mehrower Allee
- 197
- N96
- X69
-
0.4km
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
-
0.4km
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 197
-
0.2km
S Mehrower Allee
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Baugrubenverbau, Bohr- und Spundwand
Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Antrag der Baufirma (mit Vollmacht des Bauherren) bzw. des Bauherrn mit Bezeichnung des Aufstellungsortes und -zeitraumes.
Formulare
Gebühren
- 80,00 bis 1.200,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
- 12,50 Euro je Monat/ Anker, Pfahl, Rammträger u.ä. bzw. Bohlwand einschließlich Träger
- 750,00 Euro je Stück für verbleibende Zuganker etc. Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.