Straßensondernutzung - Baugrubenverbau, Bohr- und Spundwand am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-6521
- Fax: (030) 90296-776521
- E-Mail: sga@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
0.6km
S Friedrichsfelde Ost
- U-Bahn
-
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.9km
U Friedrichsfelde
- Bus
-
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
0.3km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
-
0.3km
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
0.1km
Alt-Friedrichsfelde 60
- Tram
-
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 27
- 37
- 67
- M17
- 21
- 60
-
0.6km
Alfred-Kowalke-Str.
- 27
- 37
- 67
- M17
- 21
- 60
-
0.7km
S Friedrichsfelde Ost
- 27
- 37
- 67
- M17
- 21
- 60
-
0.5km
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Baugrubenverbau, Bohr- und Spundwand
Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Antrag der Baufirma (mit Vollmacht des Bauherren) bzw. des Bauherrn mit Bezeichnung des Aufstellungsortes und -zeitraumes.
Formulare
Gebühren
- 80,00 bis 1.200,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
- 12,50 Euro je Monat/ Anker, Pfahl, Rammträger u.ä. bzw. Bohlwand einschließlich Träger
- 750,00 Euro je Stück für verbleibende Zuganker etc. Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.