Straßensondernutzung - Baugrubenverbau, Bohr- und Spundwand am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Tiefbau
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Tiefbau
- Neue Krugallee 4 , 12435 Berlin
- Tel.: (030) 90297-5501
- Fax: (030) 90297-5596
- E-Mail: SGA-Tief@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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bis Freitag: nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Baugrubenverbau, Bohr- und Spundwand
Die Nutzung von Baugrubenverbauen, Bohr- und Spundwänden und ähnlichen Baubehelfen auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Antrag der Baufirma (mit Vollmacht des Bauherren) bzw. des Bauherrn mit Bezeichnung des Aufstellungsortes und -zeitraumes.
Formulare
Gebühren
- 80,00 bis 1.200,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
- 12,50 Euro je Monat/ Anker, Pfahl, Rammträger u.ä. bzw. Bohlwand einschließlich Träger
- 750,00 Euro je Stück für verbleibende Zuganker etc. Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.