Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen в месте Straßen- und Grünflächenamt

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Контакт

  • Bezirksamt Neukölln
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Gradestraße 36 ,  12347 Berlin
  • Почтовый адрес
    Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
  • Связаться с

  • Team technische Sondernutzung
  • Тел.: (030) 90239-4109
  • Факс: (030) 90239-3757

Транспорт

  • Bus

    • Gradestraße/ Tempelhofer Weg: M46, 170

Варианты оплаты

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen

Zu den Sondernutzungen der öffentlichen Straßen gehören auch Kranaufstellungen, Schrägaufzüge, Lifte und Hebenbühnen. Dass ein Einsatz im öffentlichen Straßenland einzeln beantragt und erlaubt wird, ist eher die Ausnahme. Im Regelfall beantragen die Firmen eine Jahreserlaubnis bei der Straßenbaubehörde ihres Firmensitzes (Vereinfachtes Verfahren). Die Erlaubnis gilt dann ein ganzes Jahr im gesamten Berliner Stadtgebiet. Jeder einzelne Einsatz muss dann nur noch bei der örtlich zuständigen Straßenbaubehörde angezeigt werden.

Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Требования

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen
    Bitte stellen Sie den Antrag online.
    Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde.

Гонорары

Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.

Verwaltungsgebühren

  • 80,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
  • 250,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
  • 10,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
  • 15,00 Euro: für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
Sondernutzungsgebühren:
  • 25,00 Euro: je Tag und Standort
Es kann eine Sicherheitsleistung gefordert werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.