Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Straßen- und Grünflächenamt
- Gradestraße 36 , 12347 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
- Team technische Sondernutzung
- Tel.: (030) 90239-4109
- Fax: (030) 90239-3757
- E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
Ansprechpartner
Verkehrsanbindungen
-
Bus
- Gradestraße/ Tempelhofer Weg: M46, 170
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen
Bitte stellen Sie den Antrag online.
Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde.
Gebühren
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.
Verwaltungsgebühren
- 80,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
- 250,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 10,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 15,00 Euro: für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 25,00 Euro: je Tag und Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.