Straßenrechtliche Sondernutzung Kran, Schrägaufzug, Lift, Hebebühne am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Straßenrechtliche Sondernutzung Kran, Schrägaufzug, Lift, Hebebühne
Zu den Sondernutzungen der öffentlichen Straßen gehören auch Kranaufstellungen, Schrägaufzüge, Lifte und Hebenbühnen. Dass ein Einsatz im öffentlichen Straßenland einzeln beantragt und erlaubt wird, ist eher die Ausnahme. Im Regelfall beantragen die Firmen eine Jahreserlaubnis bei der Straßenbaubehörde ihres Firmensitzes(Vereinfachtes Verfahren). Die Erlaubnis gilt dann ein ganzes Jahr im gesamten Berliner Stadtgebiet. Jeder einzelne Einsatz muss dann nur noch bei der örtlich zuständigen Straßenbaubehörde angezeigt werden.
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde
(Online-Abwicklung)
Gebühren
80,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
250,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
10,00 Euro für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
15,00 Euro für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.
Sondernutzungsgebühren:
25,00 Euro je Tag und Standort
Es kann eine Sicherheitsleistung gefordert werden.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Straßen- und Grünflächenamt
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1km
S+U Wittenau
- S1
- S26
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
1.5km
S Eichborndamm
- S25
-
1km
S+U Wittenau
- U-Bahn
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-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- U8
-
0.9km
S+U Wittenau
- U8
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- U8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
0.2km
Wittenau Kirche
- 124
- N24
- 221
- 322
- N8
-
0.4km
Pannwitzstraße
- 221
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf