Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Straßen- und Grünflächenamt
- Eichborndamm 238-240 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 90294-3177
- Fax: (030) 90294-3402
- E-Mail: strassenbauamt@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Wittenau
- S1
- S85
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Eichborndamm
- S25
-
S+U Wittenau
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
-
Rathauspromenade
- 220
- N8
- 322
-
U Rathaus Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen beantragen
Hinweis: Gleichzeitig benötigt die Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen
Bitte stellen Sie den Antrag online.
Bei Vorliegen einer Jahresgenehmigung: nur entsprechende Einsatzmeldung an Straßenbaubehörde.
Gebühren
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr, mindestens um 15,00 Euro.
Verwaltungsgebühren
- 80,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Einzelerlaubnis)
- 250,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 10,00 Euro: für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für jeden angezeigten Standort (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 15,00 Euro: für die turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die angezeigten Einsätze (bei vorheriger Zulassung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren)
- 25,00 Euro: je Tag und Standort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.