Namenserklärung - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen am Standort Standesamt Pankow

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.

Öffnungszeiten

  • Montag

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Dienstag

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Donnerstag

      13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zur Terminvereinbarung eine E-Mail.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, Wir sind für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbaren bei Bedarf individuelle Termine mit Ihnen.

Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an die zuständigen Register.

Eheregister
ehe@ba-pankow.berlin.de

Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene)
geburt@ba-pankow.berlin.de

Sterberegister
sterbe@ba-pankow.berlin.de

Urkundenstelle (Urkunden aus Altregistern bis 2023)
urkunden@ba-pankow.berlin.de

  • Anmeldungen zur Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung ggf. vorerst in Kopie, bei. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Die Bearbeitung erfolgt im Nachgang nach Dringlichkeit und entsprechend der personellen Kapazitäten.

  • Im Rathaus Pankow befinden sich 20 Sitzplätze, so dass neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen an einer Eheschließung teilhaben können.

Weitere Gäste oder Gratulanten bitten wir vor dem Rathaus zu warten.

  • Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.

Aufgrund von Personalausfällen sind unsere Telefonsprechzeiten bis auf Weiteres verkürzt.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330

Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr

  • Urkundenbestellungen können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.

  • Anzeigen zu Sterbefällen bitten wir gleichfalls briefpostalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zuzustellen. Für dringende Angelegenheiten kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses Pankow, Breite Str. 24a-26.

Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden oder im Falle der Erstbeurkundung nach Geburt, Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.

Wir danken für Ihr Verständnis

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namenserklärung - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen

Entgegennahme einer Namenserklärung

Voraussetzungen

  • Geburt im Inland
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • ggf. beeidigter Dolmetscher
    Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen.
  • Hinweis
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger und unterschriebener Reisepass oder Personalausweis der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftserkennung mit Sorgeerklärung
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.

Gebühren

  • keine: Erstbeurkundung
  • 25,00 Euro: nachträgliche Namenserklärung
  • 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt des Geburtsortes des Kindes