Namenserklärung - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch
- Otto-Suhr-Allee 100 , 10585 Berlin
- Tel.: (030) 9029-12354
- Fax: (030) 9029-12760
- E-Mail: geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Der rollstuhlgerechte Aufzug ist über den Zugang Otto-Suhr-Allee 98/99 (neben dem Eingang zur Bibliothek) erreichbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Telefonsprechzeiten:
Montag 08:30-12:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Telefonsprechzeiten:
Montag 08:30-12:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- U Richard-Wagner-Platz: M45, N7
- U-Bahn
-
- U Richard-Wagner-Platz: U7
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Geburtenabteilung befindet sich im 2. OG in den Räumen 219 - 221.Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namenserklärung - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Geburt im Inland
-
Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
-
Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. -
ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen. -
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger und unterschriebener Reisepass oder Personalausweis der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftserkennung mit Sorgeerklärung
-
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
Gebühren
- keine: Erstbeurkundung
- 25,00 Euro: nachträgliche Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 45 - Erklärungen zur Namensführung des Kindes
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1616 - Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1617 - Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1617a - Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Art. 10 Abs. 1 - Name
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung