Namenserklärung - neugeborene Kinder am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
11:30 - 12:15 Uhr (nur für Bestatter)
11:30 - 12:15 Uhr (nur für Bestatter)
14:00 - 16:30 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Allgemeine Information:
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Eheschließungen
- Sonstige Nachfragen
montags und donnerstags jeweils von 9:00 bis 10:00 Uhr.
Sie können Nachfragen auch per E-Mail an das Standesamt unter standesamt@ba-mh.berlin.de richten.
Namenserklärung - neugeborene Kinder
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Geburt im Inland
-
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen
Erforderliche Unterlagen
- Reisepässe oder Personalausweise der Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
ggf. Eheurkunde der Eltern
ggf. Vaterschaftsanerkennung
ggf. Sorgeerklärung -
Dolmetscher
Ist einer der Erklärenden der deutschen Sprache nicht mächtig, so ist auf dessen Veranlassung und dessen Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache
Gebühren
nachträgliche Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt des Geburtsortes des Kindes
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
U-Bahn U Hellersdorf: U5
Bus Stendaler Str./Quedlinburger Str.: X54, 195
Tram Stendaler Str./Quedlinburger Str.: 18, M6
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