Lage- und Höhenbescheinigung am Standort Geoinformation
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Kontakt
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Geoinformation
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-3000
- Fax: (030) 90139-4052
- E-Mail: Abt3.Geoinformation@SenStadt.Berlin.de
- Homepage
Zugang zum Fehrbelliner Platz 1 über die Hofeinfahrt zur Württembergischen Straße 6. Ein Behindertenaufzug befindet sich im 3. Hof des Blocks. Bitte melden Sie sich beim Pförtner der Hofeinfahrt.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie variieren die Erreichbarkeiten.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
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U Konstanzer Str.
- U7
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U Blissestr.
- U7
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U Hohenzollernplatz
- U3
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
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Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
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U Konstanzer Str.
- 101
- N7
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Güntzelstr./Uhlandstr.
- 249
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U Fehrbelliner Platz
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Lage- und Höhenbescheinigung
Lage- und Höhenbescheinigungen können bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden. Es wird die Übereinstimmung von Lage und Höhe des errichteten Bauwerkes mit der Baugenehmigung bescheinigt, beziehungsweise werden eventuell aufgetretene Abweichungen dokumentiert.
Nach der Berliner Bauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dabei kann auch eine amtliche Lage- und Höhenbescheinigung durch eine Vermessungsstelle gefordert werden, um die Übereinstimmung der Ausführung des Bauvorhabens mit den genehmigten Projektangaben nach Lage und Höhe zu kontrollieren.
Nach der Berliner Bauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dabei kann auch eine amtliche Lage- und Höhenbescheinigung durch eine Vermessungsstelle gefordert werden, um die Übereinstimmung der Ausführung des Bauvorhabens mit den genehmigten Projektangaben nach Lage und Höhe zu kontrollieren.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen
Gebühren
Beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu erfragen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.