Lage- und Höhenbescheinigung am Standort Geoinformation

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang zum Fehrbelliner Platz 1 über die Hofeinfahrt zur Württembergischen Straße 6. Ein Behindertenaufzug befindet sich im 3. Hof des Blocks. Bitte melden Sie sich beim Pförtner der Hofeinfahrt.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie variieren die Erreichbarkeiten.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Lage- und Höhenbescheinigung

Lage- und Höhenbescheinigungen können bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden. Es wird die Übereinstimmung von Lage und Höhe des errichteten Bauwerkes mit der Baugenehmigung bescheinigt, beziehungsweise werden eventuell aufgetretene Abweichungen dokumentiert.

Nach der Berliner Bauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dabei kann auch eine amtliche Lage- und Höhenbescheinigung durch eine Vermessungsstelle gefordert werden, um die Übereinstimmung der Ausführung des Bauvorhabens mit den genehmigten Projektangaben nach Lage und Höhe zu kontrollieren.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen

Gebühren

Beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu erfragen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.