Lageplan (Bauvorlage) anfertigen/beurkunden am Standort Geoinformation

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  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
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Zugang zum Fehrbelliner Platz 1 über die Hofeinfahrt zur Württembergischen Straße 6. Ein Behindertenaufzug befindet sich im 3. Hof des Blocks. Bitte melden Sie sich beim Pförtner der Hofeinfahrt.

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Dienstleistungsbeschreibung

Lageplan (Bauvorlage) anfertigen/beurkunden

Für die Beurteilung eines Bauvorhabens oder für die Bearbeitung eines Bauantrags ist als Bauvorlage auf der Grundlage vermessungstechnischer Ermittlungen ein Lageplan bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Der Lageplan ist auf der Grundlage der Flurkarte im Maßstab 1:200 zu erstellen. Er muss von einer Vermessungsstelle beurkundet angefertigt werden. Nur bei einem geringfügigen Vorhaben genügt ein Auszug aus der Flurkarte, der von einer bauvorlageberechtigten Person um die notwendigen Angaben zu ergänzen ist.

Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren ist der Lageplan einer der wichtigsten Bauvorlagen. Anhand der dargestellten baurechtlich relevanten Tatbestände, der Eintragung des Projekts mit seinen Abstandsflächen und der Nutzungsberechnung ist für das Baugrundstück ein schneller Überblick über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit möglich.

Die notwendigen Inhalte des Lageplans sind in der Bauverfahrensverordnung aufgeführt. Zur Ergänzung der Bauvorlage Lageplan, ist von der Vermessungsstelle für die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen auf dem Grundstück eine prüffähige Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung aufzustellen.

Lagepläne können bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.

Voraussetzungen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.

Gebühren

Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI). Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.

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