Gebäudevermessung beauftragen am Standort Geoinformation

Kontakt
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Geoinformation
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-3000
- Fax: (030) 90139-4052
- E-Mail: Abt3.Geoinformation@SenStadt.Berlin.de
- Homepage
Zugang zum Fehrbelliner Platz 1 über die Hofeinfahrt zur Württembergischen Straße 6. Ein Behindertenaufzug befindet sich im 3. Hof des Blocks. Bitte melden Sie sich beim Pförtner der Hofeinfahrt.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie variieren die Erreichbarkeiten.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
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U Konstanzer Str.
- U7
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U Blissestr.
- U7
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U Hohenzollernplatz
- U3
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 101
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
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U Konstanzer Str.
- 101
- N7
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Fechnerstr.
- 249
-
U Fehrbelliner Platz
Dienstleistungsbeschreibung
Gebäudevermessung beauftragen
Es handelt sich um eine Pflicht, die nicht der Verjährung unterliegt. Sie entsteht, wenn das Gebäude oder die bauliche Veränderung als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertiggestellt worden ist. Bei einem Eigentumswechsel geht die Pflicht auf den neuen Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin über. Gebäudevermessungen führen in Berlin Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieure (ÖbVI) durch.
Verfahrensablauf
- Beauftragen Sie eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) für die Gebäudevermessung.
- Die/Der ÖbVI vermisst das Gebäude oder die baulichen Veränderungen.
- Die/Der ÖbVI reicht die Vermessung beim zuständigen bezirklichen Vermessungsamt ein.
- Das Vermessungsamt übernimmt die Vermessung in das amtliche Kartenwerk des Liegenschaftskatasters.
- Sie erhalten die Fortführungsmitteilung über das Liegenschaftskataster vom Vermessungsamt.
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r
-
Neues Gebäude oder bauliche Veränderungen
Die Vermessungspflicht entsteht, sobald das Gebäude oder die bauliche Veränderung als Rohbau in seinen wesentlichen Strukturen fertig gestellt worden ist. -
Sie beauftragen eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Gebäudevermessungen führen in Berlin nur ÖbVI durch.
Erforderliche Unterlagen
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Nach Einzelfall unterschiedlich.
Erforderliche Unterlagen bitte bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfragen.
Gebühren
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls. Sie werden entsprechend der Geschossfläche der Gebäude berechnet.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bitte bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfragen.
Weiterführende Informationen
- Übersichtkarte der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) (Geoportal)
- Liste der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Merkblatt "Informationen und Hinweise zur Gebäudevermessungspflicht" (Vermessungsämter Berlin)
- Webseite der Berliner Vermessungsämter
Hinweise zur Zuständigkeit
- Zuständig für die Gebäudevermessung sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI).
- Zuständig für die Übernahme der Gebäudevermessung in das Liegenschaftskataster ist das Vermessungsamt, in dessen Bezirk das zu vermessende Gebäude liegt.
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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