Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) am Standort Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
- Turmstraße 21/Haus A , 10559 Berlin
- Tel.: (030) 90229-0
- Fax: (030) 90229-2094
- E-Mail: info.arzt@lageso.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen. Eine Präsenz-Beratung ist derzeit nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können per Post übersandt oder jederzeit in den Hausbriefkasten in der Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin, eingeworfen werden.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
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S Bellevue
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U-Bahn
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U Turmstr.
- U9
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U Birkenstr.
- U9
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S+U Westhafen
- U9
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U Turmstr.
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Bus
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Havelberger Str.
- M27
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Stromstr.
- M27
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Birkenstr./Rathenower Str.
- 123
- M27
-
Havelberger Str.
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Tram
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Lübecker Str.
- M10
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Kriminalgericht Moabit
- M10
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U Turmstr.
- M10
-
Lübecker Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Ausstellung einer Bescheinigung, die für eine Tätigkeit in einem akademischen Gesundheitsberuf im Ausland benötigt wird. Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass die Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung besteht und keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind (Unbedenklichkeitsbescheinigung - Certificate of good standing).
Voraussetzungen
- Die letzte berufliche Tätigkeit muss in Berlin ausgeübt worden sein.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis der Tätigkeit im Land Berlin
(Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten). - Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
- Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
- Weiterbildungsbezeichnung (z.B. Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
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Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (z.B. Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
(nur wenn die Ausbildung nicht in Berlin abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht in Berlin ausgestellt wurde) -
Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
(nur wenn die Ausbildung nicht in Berlin abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht in Berlin ausgestellt wurde) -
Wichtig:
Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
Gebühren
- 105,00 Euro für EU-Mitgliedsstaaten
- 128,00 Euro für Drittstaaten
- 30,00 Euro für Hilfsorganisationen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - ausgestellt.