Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Ausstellung einer Bescheinigung, die für eine Tätigkeit in einem akademischen Gesundheitsberuf im Ausland benötigt wird. Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass die Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung besteht und keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind (Unbedenklichkeitsbescheinigung - Certificate of good standing).

Voraussetzungen

  • Die letzte berufliche Tätigkeit muss in Berlin ausgeübt worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Tätigkeit im Land Berlin
    (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten).
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Weiterbildungsbezeichnung (z.B. Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (z.B. Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
    (nur wenn die Ausbildung nicht in Berlin abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht in Berlin ausgestellt wurde)
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
    (nur wenn die Ausbildung nicht in Berlin abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht in Berlin ausgestellt wurde)
  • Wichtig:
    Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.

Gebühren

  • 105,00 Euro für EU-Mitgliedsstaaten
  • 128,00 Euro für Drittstaaten
  • 30,00 Euro für Hilfsorganisationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - ausgestellt.

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