Zweitschrift ausfertigen (Approbation oder Zeugnis über eine staatliche Prüfung in den Gesundheitsberufen) am Standort Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

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Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen. Eine Präsenz-Beratung ist derzeit nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können per Post übersandt oder jederzeit in den Hausbriefkasten in der Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin, eingeworfen werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Zweitschrift ausfertigen (Approbation oder Zeugnis über eine staatliche Prüfung in den Gesundheitsberufen)

Wenn das Original
  • Ihrer Approbationsurkunde,
  • Ihres Zeugnisses über eine staatliche Prüfung oder
  • Ihre Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in den Gesundheitsfachberufen
zerstört wurde beziehungsweise verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zurückzugeben.

Voraussetzungen

  • Die Urkunde wurde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen notwendig

Gebühren

111,00 Euro

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