Ausstellung des Negativzeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde am Standort Stadtplanung Neukölln

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Es werden Termine nur durch telefonische Vereinbarung vergeben
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Ausstellung des Negativzeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde
Der Käufer eines Grundstückes hat gegenüber dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück ein gemeindliches Vorkaufsrecht nicht existiert oder nicht ausgeübt wird. Erst dann wird der Eintrag in das Grundbuch vollzogen. Zu diesem Zweck müssen die Vertragsparteien der Gemeinde den Verkauf eines Grundstückes anzeigen. Die Gemeinde prüft, ob sie ein Vorkaufsrecht hat und ob sie dieses gegebenenfalls wahrnehmen will. Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll dieses nicht ausgeübt werden, erteilt die Gemeinde dem Antragsteller hierüber unverzüglich ein Negativzeugnis entsprechend Paragraph 28 Abs. 1 BauGB, welches zur Vorlage beim Grundbuchamt dient.
Voraussetzungen
- Rechtswirksam gewordener Grundstückskaufvertrag.
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben aus dem Kaufvertrag:
Tatsache des Kaufes, Datum, Urkundenrolle, genaue Bezeichnung des Grundstücks (Straße, Haus-Nr., Flur, Flurstück, Größe, Grundbuchblatt-Nr.), Kaufvertragsparteien mit vollständigen Anschriften, Angabe des Gebührenpflichtigen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Stadtplanung Neukölln
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über den Eingang Donaustraße
Nahverkehr
U-Bahn U-Bahnlinie 7 Rathaus Neukölln
Bus U Rathaus Neukölln 104, 167
Bus Erkstraße M41 mit Fußweg