Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen am Standort Stadtplanung Neukölln

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Stadtplanung Neukölln
- Karl-Marx-Straße 83 , 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239 3512
- Fax: (030) 90239 2418
- E-Mail: stadtplanung@bezirksamt-neukoelln.de
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- Zuständigkeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Es werden Termine nur durch telefonische Vereinbarung vergeben
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- U Rathaus Neukölln 104, 167 Erkstraße M41 mit Fußweg
- U-Bahn
-
- U-Bahnlinie 7 Rathaus Neukölln
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Ein Negativzeugnis bescheinigt, dass eine Gemeinde kein Vorkaufsrecht zum Kauf eines Grundstücks besitzt oder das Vorkaufsrecht nicht ausüben möchte. Mit der Vorlage des Negativzeugnisses kann die Eintragung im Grundbuch vollzogen werden.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Die Vertragsparteien (Verkäufer oder Käufer) teilen der Gemeinde den Inhalt ihres Kaufvertrages mit.
- Die Gemeinde prüft, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob es ausgeübt werden soll. Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von 3 Monaten ausgeübt werden.
- Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll dieses nicht ausgeübt werden, erteilt die Gemeinde hierüber unverzüglich ein Negativzeugnis.
Voraussetzungen
- Kaufvertrag für ein Grundstück innerhalb des Gemeindegebiets
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Der Inhalt des Kaufvertrages muss der Gemeinde mitgeteilt werden
durch einen der Vertragsparteien (Verkäufer oder Käufer)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses
Sie können diesen Antrag mit den Angaben aus dem Kaufvertrag formlos stellen oder das Formularblatt ausgefüllt übersenden. -
Angaben aus dem Kaufvertrag
- Tatsache des Kaufs
- Datum des Kaufs,
- genaue Bezeichnung des Grundstücks (Straße, Haus-Nr., Flur, Flurstück, Größe, Grundbuchblatt-Nr.),
- Benennung der Kaufvertragsparteien mit vollständigen Anschriften und Angabe des Gebührenpflichtigen
- Urkundenrolle
Gebühren
100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
circa 3 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Fachbereich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes in Anspruch genommen werden